Garantie
Gegenüber Endabnehmern unserer Produkte übernehmen wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, insbesondere unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden, die Garantie für Mängel, die beim Gefahrübergang vorhanden waren, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung:
Garantie für FAKRO WohnDachfenster
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Für FAKRO WohnDachfenster, Anschlussprodukte und Eindeckrahmen leisten wir 10 Jahre Garantie* | |
* - beginnend am Tage des Kaufs oder Einbaus der durch die Vorlage einer Kauf- oder Handwerker-Rechnung nachzuweisen ist.
Der Kunde kann den Schaden leicht selbst beheben, umfasst unsere Garantie die kostenlose Zusendung der benötigten Ersatzteile. In allen anderen Fällen erledigen wir die Arbeiten vor Ort durch unsere Servicetechniker.
! Von der Garantie ausgenommen sind Mängel, die nicht auf unsere Produkte selbst, sondern auf bauliche Gegebenheiten, Fremdeinwirkungen, unsachgemäße Behandlung oder Nichtberücksichtigung von Hinweisen in unseren Einbau- oder Bedienungsanleitung zurückzuführen sind.
Bei Scheibenbrüchen wird grundsätzlich Fremdeinwirkung angenommen.
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Bei Scheiben übernehmen wir 5 Jahre die Garantie gegen das Beschlagen im Scheiben-Zwischenraum. Details und Bedingungen ansehen. | |
Bei fachgerechtem Einbau unserer Fenster mit original FAKRO Eindeckrahmen, FAKRO Dämm- und Anschlussprodukten und original FAKRO Innenfutter erstreckt sich die Garantie auch auf die Dichtigkeit der Anschlüsse rings um das Fenster herum. Für Innenfutter beträgt die Gewährleistung 5 Jahre
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Für Tageslicht-Spots beträgt die Gewährleistung 7 Jahre. | |
Garantie für Dekorations- und Sonnenschutzprodukte sowie Rollläden
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Für die manuellen Dekorations- und Sonnenschutzprodukte sowie Rollläden beträgt die Garantie 2 Jahre, beginnend am Tage des Kaufs oder Einbaus, der durch die Vorlage einer Kauf- oder Handwerker-Rechnung nachzuweisen ist (gültig ab 1.01.2002). | |
Bei Rollläden erfolgen die Arbeiten wie bei Fenstern vor Ort durch unseren Service, wenn sie nicht durch die Übersendung von Ersatzteilen erledigt werden können.
Garantie für Elektro-Motoren und Steuerzentralen
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Für Elektro-Motoren und Steuerzentralen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 3 Jahre. | |
Garantie für Austauschteile
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Für Austauschteile leisten wir die gesetzliche Gewährleistung von 3 Jahren. | |





